Kiddy Dome Parkordnung

Kiddy Dome Swiss AG
Haupstrasse 52, 4938 Rohrbach

1. Geltungsbereich
Die folgende Park- und Parkplatz Ordnung klärt das Rechtsverhältnis zwischen Besuchern des Kiddy Dome und dessen Betreiber, der Kiddy Dome Swiss AG, Hauptstrasse 52 in 4938 Rohrbach.

2. Allgemeines zur Benutzung des Kiddy Dome

  • 2.1 Für die Nutzung aller Spielgeräte und Einrichtungen gelten die folgenden Regeln, diese sind im Eingangsbereich des Kiddy Dome ausgehängt und jederzeit einsehbar. Wir bitten Sie, die folgenden Regeln zu lesen, einzuhalten und Kinder entsprechend zu informieren. Die Regeln dienen der Sicherheit aller Besucher. Eine Nutzung aller Spielgeräte darf nur entsprechen ihrer Zweckbestimmungen und unter Einhaltung der folgenden Regeln erfolgen. Bei Zuwiderhandlungen können Verletzungen auftreten. Anweisungen des Betreibers und all seinen Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.
  • 2.2 Alle jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind im Eingangs- und Kassenbereich sowie online unter www.kiddydome.ch einsehbar und angezeigt.
  • 2.3 Bei Zusatzangeboten wie z.B. der Formel 1 Anlage, Bumper Cars, Airhockey, Flipper, Pong, diverse Spielautomaten und Plüschautomat wird bei Nutzung ein zusätzliches Entgelt fällig. Ebenso sind Speisen, Getränke und Waren vor Ort separat zu begleichen und nicht im Eintrittspreis enthalten.
  • 2.4 Bitte behalten Sie Ihre Eintrittskarten während des gesamten Aufenthalts und zeigen diese auf Verlangen vor.
  • 2.5 Das Mitbringen von Tieren ins Gebäude der Kiddy Dome Swiss AG ist nicht gestattet
  • 2.6 Filmen und Fotografieren ist für Private Zwecke erlaubt. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.

3. Aufsichtspflicht

  • 3.1 Die Aufsichts- und Betreuungspflicht obliegt, unabhängig von der von uns einzuhaltenden Verkehrssicherungspflicht, den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen/Aufsichtspersonen. Kindern ist daher der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet. Ein alleiniger Besuch ist für Kinder ab acht Jahre möglich, hierbei muss ein entsprechendes Aufsichtsformular von einer Aufsichts- oder Erziehungsperson ausgefüllt mitgebracht und an der Kasse vorgelegt werden.
  • 3.2 Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall eine Aufsichts- und Betreuungspflicht, auch dann nicht, wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt, z.B. im Seilpark (Hochseilgarten), angeboten werden.

4. Benutzung der Spielgeräte

  • 4.1 Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Sicherheitsregeln und allgemeinen Infos sind zu beachten und einzuhalten. Die Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf andere Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten, dem Kind/den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten. Bei Verstoß gegen die Nutzungsregelungen der einzelnen Spielgeräte ist es dem Betreiber und seinen Mitarbeitenden ausdrücklich gestattet, Kinder sowie Erwachsene abzumahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen. In diesen Fällen wird der Eintrittspreis nicht erstattet.
  • 4.2 Bei aufblasbaren Geräten (z.B. Snappy Hüpfburg im oberen Spielbereich) darf nur der Innenraum bespielt werden. Es ist nicht erlaubt, sich auf die Umrandung zu setzen, sich daran hochzuziehen oder daran hochzuspringen. Saltos sind lebensgefährlich und damit streng verboten. Erwachsene dürfen auf den Inflatables aufgrund hoher Verletzungsgefahr nicht gemeinsam mit Kindern spielen!
  • 4.3 Auf allen Trampolinen mit Fokus auf den Jumping Dome gilt: Trampoline dürfen wegen der Verletzungsgefahr nur mit einer Person pro Sprungtuch benutzt werden. Springen ist nur im unmittelbaren Bereich der Trampolinmitte gestattet. Ebenfalls nicht gestattet ist das Springen von einem Trampolin zum gegenüberliegenden oder benachbarten Trampolin. Saltos sind lebensgefährlich und damit verboten. Es ist verboten, höher als die Netzumrandung der Trampoline zu springen. Alle Sicherheitsregeln zur Nutzung Jumping Dome hängen am Eingang aus und können jederzeit eingesehen werden.Die Eingabe von persönlichen Daten ist vom Hersteller aus Gründen der Sicherheit vorgeschrieben. Ohne die Eingabe ist der Zutritt zum Jumping Dome aus versicherungstechnischen Gründen leider nicht möglich.
  • 4.4 Alle Formel 1 Autos und Fahrzeuge der Bumper Car Anlage dürfen von maximal 2 kleinen Kindern oder einem Erwachsenen und einem Kleinkind besetzt werden. Das Fahren ist nur in ausgewiesener Fahrtrichtung gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Bei allen Zusatzangeboten gilt die Aufsichtspflicht siehe Punkt 3. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Kiddy Dome Swiss AG einen Verweis der Anlage vor.
  • 4.5 Der Kleinkindbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder bis 3 Jahre bestimmt. Störende Kinder über 3 Jahre dürfen vom Betreiber, seinen Mitarbeitenden sowie von Kleinkindeltern aus dem Kleinkindbereich ggf. verwiesen werden.
  • 4.6 Die Benutzung der Fluchttüren ist außerhalb eines Notfalls verboten.
  • 4.7 Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Es ist strengstens untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z.B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).

5. Unfall- und Schadensmeldung
Alle Einrichtungen im Kiddy Dome werden sorgfältig gepflegt, regelmässig und vorschriftsmässig gewartet, gereinigt und überwacht.
Wichtig: Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, egal welcher Art, müssen unverzüglich nach deren Feststellung der Kiddy Dome Swiss AG noch vor Ort gemeldet werden. Jeder Schaden wird schriftlich erfasst und dokumentiert. Nach Verlassen des Gebäudes im Anschluss an den Besuch erlischt die Möglichkeit einer Anzeige, die Haftung verbleibt beim Besucher oder dessen Kinder.
Nach Verlassen des Betriebsgeländes können Details z.B. zu Themen wie Verursachung, direkte Personen- oder Sachschäden nicht mehr eindeutig geklärt oder zugewiesen werden.

6. Haftung

  • 6.1 Die Kiddy Dome Swiss AG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
    Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Betreiber Gesellschaft bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).
  • 6.2 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten weder für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind.
  • 6.3 Vorstehende Ziffern 6.1 und 6.2 gelten auch für alle gesetzlichen Vertreter/Rechtspartner er Kiddy Dome Swiss AG.

7. Bekleidung

  • 7.1 Der gesamte Spielbereich sowie die einzelnen Spielgeräte dürfen aus hygienischen Gründen ausschließlich mit Socken, der Jumping Dome nur mit ordentlichen Sprungsocken betreten werden. Das Betreten des Jumping Dome mit Strassensocken ist laut Herstellervorgabe und aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Auch ist der Zutritt zum Spiel- oder Kleinkindbereich Spielbereichs mit Schuhen oder barfuss nicht gestattet. Das Tragen bequemer Kleidung wird empfohlen.
  • 7.2 Aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sind außenliegende Reißverschlüsse oder Knöpfe sowie Kleidung mit Bändern und Kordeln. Schmuck ist aus Sicherheitsgründen und Verletzungsgefahr besonders im Bereich des Jumping Dome abzulegen.

8. Speisen und Getränke – Rauchen – Alkohol

  • 8.1 Das Mitbringen von Speisen und Getränken bei gebuchten Geburtstagspartys ist im Kiddy Dome leider nicht gestattet. Ausgenommen Babynahrung und ein Geburtstagskuchen. Eigenverzehr ist in der speziell dafür zur Verfügung gestellten „Picknick Area“ im zweiten Obergeschoss möglich. Essen und Trinken im direkten Spiel- und Trampolinbereich Jumping Dome ist nicht gestattet. Eine Mitnahme von Glas, Porzellan oder Besteck in den Spielbereich ist nicht gestattet.
  • 8.2 Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot. Der Kiddy Dome bietet im 01./02./03. Obergeschoss spezielle Raucherzonen an.
  • 8.3 Ebenfalls verboten ist offenes Feuer, durch Sicherheitsvorschriften auch Kerzen und Wunderkerzen. Zuwiderhandlungen können einen Alarm des Feuer- und Rauch-Frühwarnsystems auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher, es sei denn dieser kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind.

9. Kapazitätsgrenze/Garderobe/Fundsachen

  • 9.1 Durch die Bezahlung des Eintritts, egal in welcher Form (auch online oder Jahresabos), besteht keine Einlassgarantie. Der Betreiber ist durch die Gebäudeform an eine Maximalkapazität an Besuchern gebunden und verpflichtet, diese stets einzuhalten. Eine Überschreitung aus Sicherheits- und Brandschutzgründen ist in keinem Masse zulässig.
    Sollte die Maximal Kapazität durch ein enormes Besucheraufkommen an beliebten Daten erreicht sein, behält sich der Betreiber vor, den Zutritt zu begrenzen.
  • 9.2 Die Mietdauer der Schliess- und Wertsachenfächer endet spätestens mit Geschäftsschluss. Die Wertschließfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Der Inhalt der Schränke wird über Nacht entfernt. Fundsachen werden im Kiddy Dome aufbewahrt und bei Nichtabholung in regelmässigen Abständen zu einem regionalen Fundbüro gebracht.

10. Keinen Zutritt haben

  • 10.1 Personen mit Hallenverbot.
  • 10.2 Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert).
  • 10.3 Personen ohne zulässiges Einlassticket.
  • 10.4 Besucher mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.

11. Parkplatz
Der Parkplatz der Kiddy Dome Swiss AG ist für die Dauer des Aufenthalts an jedem Öffnungstag kostenfrei. Die Maximalnutzung des Parkplatzes der Kiddy Dome Swiss AG richtet sich nach der täglichen Öffnungszeit. Das Abstellen von Fahrzeugen (KFZ, Kraftrad, Reisemobile) über Nacht ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist die Kiddy Dome Swiss AG berechtigt, unzulässig abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig zu Lasten des Halters entfernen zu lassen.

12 Buchung

  • 12.1 Die Teilnahme an den angebotenen Geburtstagspaketen oder Eintrittstickets ist an eine Buchung über das Buchungssystem gebunden. Eine Buchung erfolgt über das Buchungsportal auf der Website www.kiddydome.ch oder direkt vor Ort bei der Kiddy Dome Swiss AG. Bei Online Buchung wird der Kauf via E-Mail bestätigt. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“, „Jetzt kaufen“ oder „Absenden“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Vertragsschluss ab. Vor Absenden der Buchung kann der Kunde seine Eingaben jederzeit einsehen und ändern. Die AGB kann der Kunde über seinen Browser ausdrucken und speichern und vor dem Kauf nochmals einsehen. Die darin enthaltene Buchungsnummer fungiert als Ticket. Bei anfallenden Problemen meldet sich der Besucher eigenständig z.B. via Email an info@kiddydome.ch
  • 12.2 Zum Zeitpunkt der Buchung muss die Person mindestens 18 Jahre alt sein.
  • 12.3 Die Buchungsbestätigung berechtigt lediglich und ausschließlich zum Besuch der gebuchten Veranstaltung/Sprungzeit/Geburtstagsparty zum angegebenen Termin. Die Buchung eines Termins kann ferner mündlich, telefonisch, per SMS, WhatsApp, postalisch, per E-Mail oder dem Kontaktformular auf Internetseiten des Betreibers getätigt werden und ist mit der verbindlichen Terminbestätigung des Veranstalters per SMS, postalisch oder E-Mail für den Kunden verbindlich.
  • 12.4 Die Kiddy Dome Swiss AG stellt sicher, dass Kundendaten bzw. der Teilnehmer ohne deren schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern dies nicht zur Veranstaltungsdurchführung und Buchungsabrechnung erforderlich ist.
  • 12.5 Die Kiddy Dome Swiss AG stellt sicher, dass Kundendaten gemäß den Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt werden.

13 Zahlung

  • 13.1 Eine Buchung verpflichtet zur Bezahlung der gebuchten Tickets/ Geburtstagsparty/Veranstaltung. Es gelten hierbei die auf der Webseite www.kiddydome.ch zum Zeitpunkt der Buchung genannten Preise. Alle Preise sind Endpreise und enthalten geltende Steuern.
  • 13.2 Der Kunde hat folgende Möglichkeiten zur Zahlung der Buchung: Zahlung z.B. über den Zahlungsdienstleister PayPal, Kreditkarte, Barzahlung vor Ort, Twint, Postfinance, Amercian Express.
  • 13.3 Rabatte (Rabattcodes) und Freikarten sind nicht miteinander kombinierbar.

14 Stornierung & Umbuchung

  • 14.1 Die Kiddy Dome Swiss AG behält sich das Recht vor, bereits bestätigte Veranstaltungstermine ohne Angabe von Gründen und ohne zeitliche Einschränkungen stornieren bzw. umbuchen zu können. Ist in diesem Fall bereits eine Zahlung getätigt, kann der Termin zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
  • 14.2 Bei dem Verkauf von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber der Kiddy Dome Swiss AG zustehen. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten. Dies gilt ebenso bei der Barzahlung vor Ort.
  • 14.3 Sie haben die Möglichkeit, gebuchte Termine oder Veranstaltungen bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei umzubuchen. Dazu reicht eine einfache Mail an info@kiddydome.ch, diese muss vom Betreiber rückbestätigt werden. Eine Erstattung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel ist ausgeschlossen. Eine Erstattung erfolgt in Form eines Gutscheins.
  • 14.4 Erfolgt eine Stornierung bzw. Umbuchung am Tag der Feier oder Veranstaltung, behält sich die Kiddy Dome Swiss AG das Recht vor, mindestens 50% der Gesamtkosten in Rechnung zu stellen.
  • 14.5 Bei nicht Erscheinen bei einem gebuchten Arrangement behält sich die Kiddy Dome Swiss AG das Recht vor, mindestens 50% der vereinbarten Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.
  • 14.6 Rabatte/Gutschein- oder Ticketcodes sind, wenn nicht anders ausgewiesen, auch bei Veranstaltungen nicht miteinander kombinierbar.

15 Gutscheine, Tickets und Rabatte

  • 15.1 Jeder Gutschein kann nur einmal verwendet werden.
  • 15.2 Pro Kunde kann nur ein Rabattcode pro Tagesbesuch und wenn nicht anders ausgewiesen nur für die Person selbst eingelöst werden (z.B. Mc Donalds)
  • 15.3 Eine Kombination mit anderen Gutscheinen, eine Kombination von Rabatten ist nicht möglich.
  • 15.4 Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.
  • 15.5 Gutscheine sind nur für eine begrenzte Zeit einlösbar und verlieren ihre Gültigkeit zu dem auf dem Gutschein genannten Datum.
  • 15.6 Gutscheine sind gültig für einen Zeitraum von 36 Monaten ab Tagesende des Kaufdatums.
  • 15.7 Erworbene Gutscheine, in denen ein Gegenwert in Form einer Leistung klar bestimmt ist, gelten ausschliesslich für diese bestimmte Leistung und können nicht für andere Waren oder Leistungen genutzt werden.
  • 15.8 Gutscheine können online oder direkt vor Ort erworben werden, ein Postversand ist bei Übernahme des Portos ebenfalls möglich.
  • 15.9 Der Gutscheinwert gilt jeweils inklusive der aktuell geltenden Steuern.

16 Werbung und Anbieten von Waren oder Leistungen

  • 16.1 Werbung auf dem gesamten Betriebsgelände sowie auf dem gesamten Parkplatzbereich und Nebenflächen der Kiddy Dome Swiss AG ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Verteilaktionen egal welcher Art.
  • 16.2 Werbungen für Organisationen, Verbände, Interessengemeinschaften oder Eigenideen mit Mitteln aller Art sind auf dem gesamten Betriebs- und Parkplatzgelände sowie Nebenflächen nicht gestattet. Bei Zuwiederhandlung werden diese werden in jedem Einzelfall mit Hausverbot auf unbestimmte Zeit sowie strafrechtlicher Anzeige wegen Hausfriedensbruch geahndet.

17 Videoüberwachung, Film- und Fotoaufnahmen

  • 17.1 Der Kiddy Dome und der gesamte Parkplatzbereich und Nebenflächen sind Videoüberwacht. Die Überwachung dient der Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter sowie dem Schutz aller Anlagen und Einrichtungen. Die Bereiche sind soweit möglich gekennzeichnet.
  • 17.2 Eigene Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind erlaubt, sofern andere Gäste hierbei nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind hingegen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Kiddy Dome Swiss AG gestattet.

18 Jugendschutz
Der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige ist verboten. Nach der teilrevidierten Lebensmittelverordnung (LMV) dürfen alkoholische Getränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Für Produkte, die unter die Alkoholgesetzgebung fallen, gilt indessen weiterhin das Abgabealter von 18 Jahren. Das Info des Jugendschutzgesetzes ist in relevanten Bereichen des Kiddy Dome (Verkaufsbereiche der Gastronomie und im Erwachsenenbereich „Daddys Fun Area“) ausgehängt und jederzeit einsehbar.

19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten im Verhältnis zwischen der Kiddy Dome Swiss AG und Kunden ist der Sitz der Kiddy Dome Swiss AG (Hauptstrasse 52, 4938 Rohrbach). Es gilt aussschliesslich Schweizer Recht.